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Behandlungskosten

Wieviel kostet die "Gratiszahnspange"?

Als akkreditierte und qualifizierte Kieferorthopädin bin ich berechtigt, für die Behandlung von Patienten mit schwerwiegenden Zahnfehlstellungen bei der Krankenkasse um Bewilligung und Bezuschussung anzusuchen.

Gehört ihr Kind zu den Patienten, welche eine Zahnfehlstellung des IOTN Grades 4 oder 5 gehört, so bekommen Sie von der Krankenkasse bis zu 100% des Kassentarifs zurückerstattet.

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Retention

Nach einer kieferorthopädischen Behandlung ist es in den allermeisten Fällen notwendig, das erreichte Ergebnis zu stabilisieren und zu halten. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. 

Dies sind die häufigsten Methoden:

  • eine herausnehmbare Zahnspange für die Nacht
  • eine durchsichtige Kunststoffschiene für die Nacht
  • ein fixer Retainer (=ein kleiner, innenliegender, an den Schneidezähnen geklebter Draht)

Behandlung

Behandlung von Kindern ("Interzeptive Behandlung")

Die Interzeptive Behandlung hat den Zweck, bestimmte Zahn- und Kieferfehlstellungen rechtzeitig zu beheben, um eine natürliche Weiterentwicklung des kindlichen Gebisses zu ermöglichen. Ein klassisches Beispiel dafür ist der kindliche Kreuzbiss. Ursache ist hier meistens ein zu schmaler Oberkiefer. Durch den zu schmalen Oberkiefer weicht der Unterkiefer beim Zusammenbeissen oft in eine Richtung ab, ein asymmetrisches Wachstum des Unterkiefers ist die Folge. Wird der Oberkiefer rechtzeitig mit einer Zahnspange gedehnt, so wird nicht nur genügend Platz für die oberen Zähne geschaffen, es kann auch der Unterkiefer wieder mittig und symetrisch zusammenbeissen.  

Behandlung von Jugendlichen

Jungendliche haben meistens schon alle bleibenden Zähne. Dieses Alter eignet sich sehr gut, um die Zähne mittels festsitzender Zahnspange ("Brackets") oder auch mit Alignerschienen (Unsichtbare Zahnspange) an die richtige Stelle zu bewegen. Dank des Wachstums lassen bis zu einem gewissen Grad auch Kieferfehlstellungen korrigieren.

Handelt es sich hier um eine schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung (IOTN 4 oder 5), so erstattet die Krankenkasse einen Großteil der Behandlungskosten (siehe Gratiszahnspange).  

Behandlung von Erwachsenen

Um Zahnfehlstellungen zu korrigieren, gibt es prinzipiell keine Altersgrenze. Behandlungen mit festsitzenden Zahnspangen sind ebenso möglich wie Behandlungen mit unsichtbaren Schienen. 

Diagnosetermin

Im Rahmen des Diagnosetermins werden alle notwendigen Unterlagen erstellt, um eine umfassende kieferorthopädische Diagnose stellen zu können. Dies ist die Grundvoraussetzung, um eine genaue und individuelle kieferorthopädische Therapie planen zu können.

Der Diagnosetermin dauert ca. 45 Minuten und umfasst folgende Punkte:

  • Abdruck bzw. intraoraler Scan der Zähne
  • seitliches Schädelröntgen und Panoramaröntgen (sofern nicht schon vorhanden)
  • Fotos der Zähne und vom Gesicht
  • kieferorthopädische Anamnese
  • klinische Untersuchung des Kauorgans (Zähne, Mundraum, Kiefergelenk, Kaumuskulatur) 

Bei einem separaten Termin (meist ca. 2 Wochen später) erfolgt die Befundbesprechung. Hier werden die Ergebnisse der kieferorthopädischen Analyse, die Therapiemöglichkeiten und die genauen Behandlungskosten besprochen.

Beratungstermin

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer Zahnspange ist ein Beratungstermin.

Folgende Punkte können wir im Rahmen dieses Termins besprechen:

  • Art der Zahnfehlstellung
  • Behandlungsmöglichkeiten
  • ungefähre Behanldungskosten

bei Kindern und Jugendlichen:

  • Zahnfehlstellungsgrad nach der IOTN Skala (IOTN 4 und 5 fallen unter die sog. Gratiszahnspangenregelung)
  • optimaler Behandlungszeitpunkt
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